Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Das Symbol durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten.- Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
- Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
- Die rücknahmepflichtigen Vertreiber nach § 17 ElektroG sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a) bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
b) Auf Ihr Verlangen nehmen Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
c) Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen zu gewährleistet. Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
- Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe anzeigen lassen:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
- Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen
personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.
- Wir sind außerdem dazu verpflichtet Sie über die jährlichen Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu informieren. Diese können Sie hier einsehen: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise